( Datei herunterladen PDF / 370,59 KB )
Besuchsregelung für unsere beiden stationären Einrichtungen:
ASB Pflegezentrum Bad Hindelang und
ASB Seniorenzentrum Haus Herbstsonne Oberstdorf
als Träger von stationären Einrichtungen ist es uns ein besonderes Anliegen, alles zu tun, dass sich unsere Bewohner wohl fühlen. Bis zur Corona Pandemie und den staatlich verordneten Schutzmaßnahmen war es uns möglich die Besucherregelung sehr frei zu gestalten.
Bis heute konnten wir durch diese Maßnahmen den Schutz vor einer Infektion mit dem Corona Virus in allen Einrichtungen des ASB Allgäu verhindern.
Wir hoffen, dass bald wieder zu unserer gewohnten Hausordnung zurückkehren können, doch bis dahin benötigen wir alle noch etwas Geduld und natürlich auch eine Grunddisziplin in der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen.
Um dem Wohl unserer Bewohner und Mitarbeiter in Verbindung mit den vorgeschriebenen Maßnahmen in Einklang zu bringen, haben wir Besucherregelung für unsere Häuser festgelegt.
Besuche in unseren stationären Einrichtungen sind unter bestimmten Bedingungen laut der „Verordnung zur Änderung der sechsten bayerischen Hygieneschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung“ vom 24. Juni 2020 möglich.
- Bitte sprechen Sie sich im Kreis Ihrer Angehörigen ab, wer zu Besuch kommen möchte.
- Erlaubt sind maximal 2 Besucher/innen zusammen bei einem Bewohner / einer Bewohnerin.
- Diese Personen müssen sich namentlich bei der Einrichtung telefonisch anmelden und registrieren.
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter folgenden Telefonnummern:
ASB Seniorenzentrum Haus Herbstsonne Oberstdorf: 08322 9877-0
ASB Pflegezentrum Bad Hindelang: 08324 95300-0
- Die Besuchszeiten sind täglich nach Terminvereinbarung.
- Die Dauer Ihres Besuches ist innerhalb dieser Zeit unbeschränkt möglich.
- Unangekündigte Besuche sind grundsätzlich nicht möglich.
- Nicht registrierte Besucher/innen erhalten keinen Zugang zu dem/der Bewohner/in.
- Keinen Zutritt haben Besucher, wenn Sie in den vergangen 14 Tagen Fieber, eine Atemwegserkrankung oder Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatten oder die sich in den vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet (laut RKI) aufgehalten haben.
- Die Begleitung Sterbender durch den engsten Familienkreis ist jederzeit zulässig. Hier wird, wie bisher auch, individuell für die Bewohner/innen und ihre Angehörigen die Besuchszeit durch die Pflegedienstleitung oder ihre Vertretung vorher abgesprochen.
- Weitere Ausnahmeregelungen aufgrund von „außergewöhnlichen Situationen“ können nur durch die Pflegedienstleitung vorab telefonisch genehmigt werden.
Beim Besuch unserer Einrichtung ist Folgendes zu beachten:
- Klingeln Sie zur vereinbarten Zeit am Haupteingang, wir holen Sie ab.
- Sie erhalten von uns ein Formular zur Selbstauskunft mit einem Merkblatt zu den Besucherregeln, welches zu unterschreiben ist.
- Die allgemeinen Hygieneregelungen sind zum Schutze aller Bewohnerinnen und Bewohner und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit einzuhalten.
- Informieren Sie uns, wenn Sie Ihren Besuch beenden. Wir begleiten Sie zum Ausgang.
- Den weiteren Anweisungen der Einrichtung ist Folge zu leisten.

Rettenberger Straße 25
87561 Oberstdorf